Eigentumssicherung; Verschließen einer Wohnungstür nach Notfallöffnung
Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk OV Zweibrücken wurde am Mittwoch, den 23.05.2018 um 18.13 Uhr von der Feuerwehr Zweibrücken im Auftrag des Ordnungsamtes Zweibrücken zur Eigentumssicherung alarmiert. Die SEG Eigentumssicherung rückte mit insgesamt 6 Einsatzkräften und dem Mannschaftslastwagen V (MLW V) zu dem Einsatz im Stadtgebiet aus.
Nachdem die Einsatzkräfte der Ordnungsbehörde der Stadt Zweibrücken eine Wohnungshaustüre für den Rettungsdienst gewaltsam öffnen mussten, wurde diese von der Schnelleinsatzgruppe Eigentumssicherung (SEG) des OV Zweibrücken wieder in Stand gesetzt.
Nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft konnte der Einsatz gegen 19.15 Uhr erfolgreich beendet werden.
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